{"id":365,"date":"2016-11-18T17:14:02","date_gmt":"2016-11-18T16:14:02","guid":{"rendered":"http:\/\/test23.verikal.de\/wordpress\/?page_id=365"},"modified":"2016-12-16T22:03:18","modified_gmt":"2016-12-16T21:03:18","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.hmi-technik.de\/en\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"AGB EN"},"content":{"rendered":"<h2><a href=\"http:\/\/test23.verikal.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2016\/11\/AGB_2016.pdf\">Download AGB<\/a><\/h2>\n<h2>Allgemeines<\/h2>\n<p>Durch die Auftragserteilung werden nachstehendem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Gesch\u00e4ftsbedingungen zu Vertragsbestandteilen; abweichende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden dadurch ausgeschlossen, auch wenn deren Inhalt nicht ausdr\u00fccklich widersprochen wird. Abweichende Vereinbarungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Falle der schriftlichen Best\u00e4tigung durch uns.<\/p>\n<h2>I. Angebot<\/h2>\n<p>Die zu dem Angebot geh\u00f6rigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Ma\u00dfangaben sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgebend, soweit sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind. An Angeboten, Zeichnungen und anderen Unterlagen beh\u00e4lt sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrecht vor; sie d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Der Lieferer ist verpflichtet, vom Abnehmer als vertraulich bezeichnete Pl\u00e4ne nur mit dessen Zustimmung Dritten zug\u00e4nglich zu machen. Werden uns nach Vertragsabschluss Umst\u00e4nde bekannt, die berechtigte Zweifel an der Zahlungsf\u00e4higkeit oder Zahlungsbereitschaft des Auftraggebers entstehen lassen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten bzw. Vorauszahlung der gesamten Auftragssumme zu verlangen.<\/p>\n<h2>II. Umfang der Lieferung<\/h2>\n<p>F\u00fcr den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung des Lieferers ma\u00dfgebend. Im Falle eines Angebots des Lieferers mit zeitlicher Bindung und fristgem\u00e4\u00dfer Annahme das Angebot, sofern keine rechtzeitige Auftragsbest\u00e4tigung vorliegt. Zusicherung von Ei-genschaften, Nebenabreden und \u00c4nderungen bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung des Lieferers. Konstruktions- und Form\u00e4nderungen des Liefergegenstandes bleiben dem Lieferer vorbehalten, soweit der Liefergegenstand nicht grundliegend ge\u00e4ndert wird und die \u00c4nderung f\u00fcr den Besteller zumutbar ist.<\/p>\n<h2>III. Preis und Zahlung<\/h2>\n<ol>\n<li>Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk, ausschlie\u00dflich Verpackung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he hinzu.<\/li>\n<li>Die berechneten Preise sind mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen netto zu bezahlen.<\/li>\n<li>Die Zur\u00fcckhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Lieferer bestrittener Gegenanspr\u00fcche des Bestellers ist nicht statthaft.<\/li>\n<li>Bei Auftragswerten ab \u20ac 50.000,00 netto gilt folgender Zahlungsmodus, wenn ausdr\u00fccklich nichts anderes vereinbart ist: 40 v.H. Anzahlung nach Eingang der Auftragsbest\u00e4tigung, 40 v.H. sobald dem Besteller mitgeteilt wurde, dass die Hauptteile versandbereit sind, 20 v.H. bei Inbetriebnahme jedoch sp\u00e4testens 6 Wochen nach Lieferung. Bei Zahlungsverzug werden vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens die bank\u00fcblichen \u00dcberziehungszinsen sowie Mahn- und Inkassokosten in Rechnung gestellt.<\/li>\n<li>Schecks und Wechsel werden nur bei ausdr\u00fccklicher Vereinbarung entgegengenommen. Die Bezahlung ist erst dann erfolgt, wenn diese Zahlungsmittel uns gutgeschrieben worden sind. Wechselspesen tr\u00e4gt der Besteller.<\/li>\n<li>Bis zur vollen Bezahlung f\u00e4lliger Rechnungen sind wir von weiteren Lieferungsverpflichtungen entbunden.<\/li>\n<li>Zahlungen sind unmittelbar an uns zu leisten oder an einen Bevollm\u00e4chtigten, wenn dieser schriftliche Vollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen erhalten hat.<\/li>\n<\/ol>\n<h1>IV. Lieferzeit<\/h1>\n<ol>\n<li>Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbest\u00e4tigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.<\/li>\n<li>Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.<\/li>\n<li>Die Lieferfrist verl\u00e4ngert sich angemessen bei Ma\u00dfnahmen im Rahmen von Arbeitsk\u00e4mpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die au\u00dferhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umst\u00e4nde bei Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umst\u00e4nde sind auch dann vom Lieferer nicht zu vertreten, wenn sie w\u00e4hrend eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen F\u00e4llen der Lieferer dem Besteller baldm\u00f6glichst mitteilen.<\/li>\n<li>Wenn dem Besteller wegen einer Verz\u00f6gerung, die infolge eigenen Verschuldens des Lieferers entstanden ist, Schaden erw\u00e4chst, so ist er unter Ausschluss weiterer Anspr\u00fcche berechtigt, eine Verzugsentsch\u00e4digung zu fordern. Sie betr\u00e4gt f\u00fcr jede volle Woche der Versp\u00e4tung 0,5 v.H., im ganzen aber h\u00f6chstens 5 v.H. vom Werte desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Versp\u00e4tung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgem\u00e4\u00df benutzt werden kann.<\/li>\n<li>Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verz\u00f6gert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk des Lieferers mindestens jedoch 0,5 v.H. des Rechnungsbetrages f\u00fcr jeden Monat berechnet. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig \u00fcber den Liefergegenstand zu verf\u00fcgen und den Besteller mit angemessen verl\u00e4ngerter Frist zu beliefern.<\/li>\n<li>Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erf\u00fcllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>V. Abnahmepr\u00fcfungen<\/h2>\n<p>In dem Vertrag vereinbarte Abnahmepr\u00fcfungen werden mangels abweichender Vereinbarung am Herstellungsort w\u00e4hrend der normalen Arbeitszeit durchgef\u00fchrt.<br \/>\nEnth\u00e4lt der Vertrag keine Bestimmungen \u00fcber technische Einzelheiten, so ist f\u00fcr die Pr\u00fcfungen die im Herstellungsland bestehende allgemeine Praxis des betreffenden Industriezweiges ma\u00dfgeblich.<br \/>\nDer Lieferer muss den Besteller schriftlich so rechtzeitig von der Abnahmepr\u00fcfung verst\u00e4ndigen, dass dieser bei den Pr\u00fcfungen vertreten werden kann. Wird der Besteller nicht vertreten, so erh\u00e4lt er vom Lieferer ein Pr\u00fcfungsprotokoll, dessen Richtigkeit er nicht mehr bestreiten kann.<br \/>\nErweist sich der Liefergegenstand bei den Abnahmepr\u00fcfungen als vertragswidrig, so hat der Lieferer unverz\u00fcglich jeglichen Mangel zu beheben, um den vertragsgem\u00e4\u00dfen Zustand des Liefergegenstandes herzustellen. Der Besteller kann eine Wiederholung der Pr\u00fcfungen nur in F\u00e4llen wesentlicher M\u00e4ngel verlangen.<br \/>\nDer Lieferer tr\u00e4gt alle Kosten f\u00fcr die am Herstellungsort durchgef\u00fchrten Abnahmepr\u00fcfungen. Der Besteller hat jedoch f\u00fcr seine Vertreter s\u00e4mtliche in Verbindung mit den Pr\u00fcfungen entstandenen Reise- und Lebenshaltungskosten zu tragen.<\/p>\n<h2>VI. Gefahren\u00fcbergang und Entgegennahme<\/h2>\n<ol>\n<li>Die Gefahr geht sp\u00e4testens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller \u00fcber, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anfuhr und Aufstellung \u00fcbernommen hat. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Lieferer gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer und Wasserschaden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.<\/li>\n<li>Verz\u00f6gert sich der Versand in Folge von Umst\u00e4nden, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller \u00fcber, jedoch ist der Lieferer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt hat.<\/li>\n<li>Angelieferte Gegenst\u00e4nde sind, auch wenn sie unwesentliche M\u00e4ngel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Abschnitt VII entgegenzunehmen.<\/li>\n<li>Teillieferungen sind zul\u00e4ssig.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>VII. Eigentumsvorbehalt<\/h2>\n<ol>\n<li>Der Lieferer beh\u00e4lt sich das Eigentum an dem Liefergegenstand vor, bis s\u00e4mtliche Forderungen des Lieferers gegen den Besteller aus der Gesch\u00e4ftsverbindung einschlie\u00dflich der k\u00fcnftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder sp\u00e4ter abgeschlossenen Vertr\u00e4gen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder s\u00e4mtliche Forderungen des Lieferers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer zur R\u00fccknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. In der Zur\u00fccknahme sowie in der Pf\u00e4ndung des Gegenstandes durch den Lieferer liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein R\u00fccktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dies der Lieferer ausdr\u00fccklich schriftlich erkl\u00e4rt. Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferer unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Aufkl\u00e4rungen zu geben.<\/li>\n<li>Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt jedoch dem Lieferer bereits jetzt alle Forderungen mit s\u00e4mtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichg\u00fcltig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach der Abtretung erm\u00e4chtigt. Die Befugnis des Lieferers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt, jedoch verpflichtet sich der Lieferer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt. Der Lieferer kann verlangen, dass der Besteller ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Waren, die dem Lieferer nicht geh\u00f6ren, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Bestellers gegen den Abnehmer in H\u00f6he des zwischen dem Lieferer und Besteller vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>VIII. Haftung f\u00fcr M\u00e4ngel der Lieferung<\/h2>\n<p>F\u00fcr M\u00e4ngel der Lieferung haftet der Lieferer unter Ausschluss weiterer Anspr\u00fcche unbeschadet Abschnitts IX, 4.:<\/p>\n<ol>\n<li>Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigem Ermessen unterliegender Wahl des Lieferers auszubessern oder neu zu liefern, die sich in Folge eines vor dem Gefahr\u00fcbergang liegenden Umstandes &#8211; insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausf\u00fchrung &#8211; als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeintr\u00e4chtigt herausstellen. Die M\u00e4ngel sind dem Lieferer unverz\u00fcglich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferers. Die Haftung des Lieferers endet mit Ablauf der gesetzlichen Frist. Verz\u00f6gern sich der Versand, die Aufstellung oder die Inbetriebnahme ohne Verschulden des Lieferers, so erlischt die Haftung sp\u00e4testens 12 Monate nach Gefahren\u00fcbergang. F\u00fcr wesentliche Fremderzeugnisse beschr\u00e4nkt sich die Haftung des Lieferers auf die Abtretung der Haftungsanspr\u00fcche, die ihm gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.<\/li>\n<li>Das Recht des Bestellers, Anspr\u00fcche aus M\u00e4ngeln geltend zu machen, verj\u00e4hrt in allen F\u00e4llen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen R\u00fcge an in 6 Monaten, fr\u00fchestens jedoch mit Ablauf der Gew\u00e4hrleistungsfrist.<\/li>\n<li>Es wird keine Gew\u00e4hr \u00fcbernommen f\u00fcr Sch\u00e4den, die aus nachfolgenden Gr\u00fcnden entstanden sind: ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, nat\u00fcrliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einfl\u00fcsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Lieferers zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, ferner falsche Angaben des Bestellers oder seiner Berater \u00fcber die betrieblichen und technischen Voraussetzungen sowie die chemisch-physikalischen Bedingungen f\u00fcr den Einsatz des Liefergegenstandes.<\/li>\n<li>Zur Vornahme aller dem Lieferer nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verst\u00e4ndigung mit dem Lieferer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist der Lieferer von der M\u00e4ngelhaftung befreit. Nur in dringenden F\u00e4llen der Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfer Sch\u00e4den, wobei der Lieferer sofort zu verst\u00e4ndigen ist, oder wenn der Lieferer mit der Beseitigung des Mangels im Verzug ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Lieferer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.<\/li>\n<li>Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tr\u00e4gt der Lieferer -insoweit als sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt- die Kosten des Ersatzst\u00fcckes einschl. des Versandes. Alle weiteren Kosten tr\u00e4gt der Besteller.<\/li>\n<li>F\u00fcr das Ersatzst\u00fcck und die Ausbesserung betr\u00e4gt die Gew\u00e4hrleistungsfrist 3 Monate, sie l\u00e4uft mindestens aber bis Ablauf der urspr\u00fcnglichen Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr den Liefergegenstand. Die Frist f\u00fcr die M\u00e4ngelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechungen verl\u00e4ngert.<\/li>\n<li>Durch, etwa seitens des Bestellers oder Dritter, unsachgem\u00e4\u00df ohne vorherige Genehmigung des Lieferers vorgenommene \u00c4nderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung f\u00fcr die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.<\/li>\n<li>Weitere Anspr\u00fcche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Sch\u00e4den, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden, wie Produktionsstillstand, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Vertragseinbu\u00dfen oder jeden anderen Folgeschaden oder indirekten Schaden sind, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, ausgeschlossen.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>IX. Haftung f\u00fcr Nebenpflichten<\/h2>\n<p>Wenn durch Verschulden des Lieferers der gelieferte Gegenstand vom Besteller in Folge unterlassener oder fehlerhafter Ausf\u00fchrung von vor oder nach Vertragsschluss liegenden Vorschl\u00e4gen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen &#8211; insbesondere Anleitung f\u00fcr Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes &#8211; nicht vertragsgem\u00e4\u00df verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Anspr\u00fcche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VII und IX entsprechend.<\/p>\n<h2>X. Recht des Bestellers auf R\u00fccktritt<\/h2>\n<ol>\n<li>Der Besteller kann vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn dem Lieferer die gesamte Leistung vor Gefahr\u00fcbertragung endg\u00fcltig unm\u00f6glich wird. Der Besteller kann auch dann vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenst\u00e4nde eines Teils der Lieferung der Anzahl nach unm\u00f6glich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat; ist dies nicht der Fall, so kann der Besteller die Gegenleistung entsprechend mindern.<\/li>\n<li>Liegt Leistungsverzug im Sinne des Absatzes 4 der Lieferbedingungen vor und gew\u00e4hrt der Besteller dem in Verzug befindlichen Lieferer eine angemessene Nachfrist mit der ausdr\u00fccklichen Erkl\u00e4rung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Besteller zum R\u00fccktritt berechtigt.<\/li>\n<li>Ger\u00e4t der Besteller, mit oder ohne eigenes Verschulden, in Annahmeverzug, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.<\/li>\n<li>Ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zugelassen, alle anderen weitergehenden Anspr\u00fcche des Bestellers, insbesondere auf Wandlung, K\u00fcndigung oder Minderung sowie auf Ersatz von Sch\u00e4den irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Sch\u00e4den, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>XI. Recht des Lieferers auf R\u00fccktritt<\/h2>\n<p>F\u00fcr den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne des Abschnitts IV der Lieferbedingungen, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich ver\u00e4ndern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken und f\u00fcr den Fall nachtr\u00e4glich sich herausstellender Unm\u00f6glichkeit der Ausf\u00fchrung wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Schadenersatzanspr\u00fcche des Bestellers wegen eines solchen R\u00fccktritts bestehen nicht. Will der Lieferer vom R\u00fccktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverz\u00fcglich dem Besteller mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zun\u00e4chst mit dem Besteller eine Verl\u00e4ngerung der Lieferfrist vereinbart wird.<\/p>\n<h2>XII. Gerichtsstand<\/h2>\n<p>Bei allen sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist, Klage bei dem Gericht zu erheben, das f\u00fcr den Hauptsitz oder f\u00fcr die Lieferung ausf\u00fchrende Zweigniederlassung des Lieferers zust\u00e4ndig ist. Der Lieferer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Ist der Besteller nicht Vollkaufmann, so ist das Mahnverfahren erst f\u00fcr den Hauptsitz der Firma Heinbokel &amp; M\u00fcller GbR zust\u00e4ndige Gericht vereinbart. Es gilt f\u00fcr das Gesch\u00e4ft, das mit ausl\u00e4ndischen Vertragsteilen geschlossen wird, das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<\/p>\n<h2>XIII. Datenspeicherung<\/h2>\n<p>Die im Zusammenhang mit dem Vertragsverh\u00e4ltnis anfallenden Daten d\u00fcrfen von uns gespeichert werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Download AGB Allgemeines Durch die Auftragserteilung werden nachstehendem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Gesch\u00e4ftsbedingungen zu Vertragsbestandteilen; abweichende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden dadurch ausgeschlossen, auch wenn deren Inhalt nicht ausdr\u00fccklich widersprochen wird. 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